Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Kann Arbeitgeber unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen?
Kann ein Arbeitgeber einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag zurückziehen? In der Regel ist ein Arbeitsvertrag bindend, sobald beide Parteien ihn unterzeichnet haben. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Arbeitgeber den Vertrag möglicherweise zurückziehen kann, z. B. wenn er sich auf falsche Angaben des Arbeitnehmers stützt oder wenn es eine Klausel im Vertrag gibt, die dies ermöglicht. Es ist ratsam, sich im Falle eines solchen Vorfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte und Optionen zu verstehen. Letztendlich hängt die Möglichkeit, einen Arbeitsvertrag zurückzuziehen, von den spezifischen Umständen und den geltenden Gesetzen ab.
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Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren?
Kann der Arbeitgeber Arbeitszeit reduzieren? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit seiner Mitarbeiter zu reduzieren, sofern dies im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geschieht. Dabei muss er jedoch die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie der Arbeitgeber die Arbeitszeit reduzieren kann, wie zum Beispiel Kurzarbeit, Teilzeitvereinbarungen oder flexible Arbeitszeitmodelle. Wichtig ist, dass alle Änderungen transparent kommuniziert und schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Letztendlich sollte die Arbeitszeitreduzierung im beiderseitigen Interesse liegen und im Einklang mit den geltenden Arbeitsgesetzen stehen.
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Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern?
Kann Arbeitgeber Arbeitszeit einseitig ändern? In den meisten Fällen können Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht einseitig ändern, es sei denn, dies ist vertraglich vereinbart oder es gibt eine Klausel im Arbeitsvertrag, die dies erlaubt. Arbeitszeiten sind in der Regel durch Arbeitsverträge oder Tarifverträge festgelegt und können nicht ohne Zustimmung des Arbeitnehmers geändert werden. Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit einseitig ändern möchte, muss er dies mit dem Arbeitnehmer verhandeln und eine Einigung erzielen. Andernfalls könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen.
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Welche Vorteile bietet die Flexibilisierung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?
Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten besser an ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen, was zu einer besseren Work-Life-Balance führt. Arbeitgeber profitieren von einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit, geringerer Fluktuation und einer effizienteren Arbeitsorganisation. Zudem können flexible Arbeitszeiten helfen, die Produktivität und Motivation der Mitarbeiter zu steigern.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Avery Zweckform Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer« blau, 21x29.7 cm
Formularvordruck »Arbeitsvertrag gewerbl. Arbeitnehmer«, Anwendungsbereich: Vordrucke, diverse, Chlorfrei: Ja, Höhe: 297 mm, Ausführung der Bindung: Kopfleimung, Papierformat: A4, Anzahl der Blätter: 3 Blatt, Anzahl der Durchschläge: 1 Blatt, Besonderheiten: für kaufmännische Arbeitnehmer, auf dem aktuellen Stand der Rechtssprechung, Flächenmasse des Papiers: Blatt 1: 60g/m2, Blatt 2: 55 g/m2, Breite: 210 mm, Farbe der Durchschläge: blau, Farbe des Papiers: blau, Abheftlochung vorhanden: Ja, selbstdurchschreibend: Ja, Seitenzahlen vorhanden: Nein, Sprache: deutsch, Gestaltung / Ausführung: 2-fach, selbstdurchschreibend, Durchschreibepapier vorhanden: Ja, Papierprodukte/Formularbuch/Arbeitsvertrag & Berichtsheft
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RNK Arbeitsvertrag A4 10ST 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag A4 10ST RNK 502/10 gewerb. + kaufm. Arbeitnehmer
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Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung stellen?
Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung stellen, wenn diese für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist und der Arbeitnehmer sie nicht bereits besitzt. Dies kann der Fall sein, wenn spezielle Schutzkleidung, Uniformen oder bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben sind. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten für die Arbeitskleidung zu übernehmen und sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Zudem muss die Arbeitskleidung in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung gestellt werden, um den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer die genauen Regelungen zur Bereitstellung von Arbeitskleidung im Arbeitsvertrag oder in entsprechenden Betriebsvereinbarungen festhalten.
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Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen?
Welche Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber stellen? Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung bereitzustellen, die für die sichere Ausübung der Tätigkeit notwendig ist. Dazu gehören beispielsweise Helme, Sicherheitsschuhe, Handschuhe oder Schutzbrillen. Die Arbeitskleidung muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und den Arbeitnehmer vor möglichen Gefahren am Arbeitsplatz schützen. Falls spezielle Arbeitskleidung erforderlich ist, muss der Arbeitgeber diese kostenfrei zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über ihre Rechte in Bezug auf Arbeitskleidung informiert sind und gegebenenfalls ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.
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Wann muss der Arbeitgeber Arbeitskleidung bezahlen?
Der Arbeitgeber muss Arbeitskleidung bezahlen, wenn sie speziell für die Arbeit erforderlich ist und nicht im Alltag getragen werden kann. Dies betrifft beispielsweise Schutzausrüstung, Uniformen oder spezielle Arbeitskleidung mit Firmenlogo. In einigen Branchen, wie zum Beispiel im Gesundheitswesen oder im Baugewerbe, ist die Bereitstellung von Arbeitskleidung gesetzlich vorgeschrieben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Arbeitskleidung übernimmt und sicherstellt, dass die Mitarbeiter angemessen ausgestattet sind, um ihre Arbeit sicher und effektiv ausführen zu können. Wenn Unsicherheiten bestehen, sollte man sich an den Betriebsrat oder an die zuständige Gewerkschaft wenden, um weitere Informationen zu erhalten.
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Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen?
Kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit bestimmen? Ja, grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, die Arbeitszeit festzulegen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschieht. Dabei muss er jedoch auch die individuellen Bedürfnisse und Rechte der Arbeitnehmer berücksichtigen, wie beispielsweise gesetzliche Ruhezeiten oder Pausenregelungen. Es ist wichtig, dass die Arbeitszeitregelungen transparent kommuniziert werden und im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen festgehalten sind. Bei Unstimmigkeiten oder Konflikten bezüglich der Arbeitszeit kann im Zweifelsfall auch eine Gewerkschaft oder ein Arbeitsgericht hinzugezogen werden.
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